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Elektronischer Rechnungsaustausch - Einführung

Obwohl der elektronische Rechnungsaustausch erhebliche Sparpotenziale bietet, wird er von den Unternehmen in Deutschland - insbesondere den KMU - noch kaum genutzt.


Übersicht


Aktueller Umfang des elektronischen Rechnungsaustauschs

In Deutschland werden jährlich 6,5 Milliarden (ohne Rechnungsaustausch innerhalb verbundener Unternehmen) bis 10 Milliarden (einschließlich Rechnungsaustausch innerhalb verbundener Unternehmen) B2B-Rechnungen ausgetauscht. Nur rund 10% der Unternehmen verschickt elektronische Rechnungen, während 90% der Unternehmen nach wie vor Papierrechnungen verschickt.

Bei den Unternehmen, die elektronische Rechnungen verschicken, handelt es sich fast ausschließlich um Großunternehmen, die ihren Geschäftspartnern die Art der Rechnungsstellung vorschreiben können. Als Verfahren zum elektronischen Rechnungsaustausch kommt derzeit überwiegend das EDI-Verfahren zum Einsatz, ein Verfahren das bilaterale Vereinbarungen zwischen den Geschäftspartnern über Form und Inhalt der ausgetauschten Rechnungen voraussetzt.

Elektronische Rechnungen in Form von PDF-Dateien werden von Unternehmen mit Massenversand von Rechnungen (wie Telekom- und Internet-Anbieter) verschickt. Von diesen Rechnungen sind jedoch nur ein kleiner Teil B2B-Rechnungen. Vor allem kleine Unternehmen, die solche PDF-Rechnungen empfangen, haben fast alle Probleme mit der steuerrechtlich korrekten Verarbeitung dieser Rechnungen (Verifikation der Signatur, elektronische Archivierung). Gängige Praxis ist hier: ausdrucken, abheften, Vorsteuer ziehen. Formal gesehen bedeutet dies Umsatzsteuerhinterziehung.


Kostensenkungspotenziale durch elektronische Rechnungen

Eine Rechnung verursacht Bearbeitungskosten zwischen 6 und 22 Euro (siehe Bonpago-Studie: www.bonpago.de/solutions/industry/fscm). Durch elektronischen Rechnungsaustauch können gegenüber Papierrechnungen Kosten von 1 bis 5 Euro pro Rechnung eingespart werden. Bei elektronischem Rechnungsaustausch ohne Medienbruch (Versand von Daten statt PDF-Dokumenten) kann der Empfänger zusätzlich mindestens 1 Euro pro Rechnung einsparen.

Der Empfänger kann zusätzliche Skonti wahrnehmen, weil die Rechnung schneller zugestellt wird und die Rechnungsbearbeitungsschritte bis zur Bezahlung (z.B. Freigabe) teilweise parallel erfolgen können. Der Absender bekommt seine Rechnung im Schnitt schneller bezahlt.


Zusatznutzen durch elektronische Rechnungen

In elektronischen Rechnungen kann effizienter gesucht werden als in Papierrechnungen. Dadurch verbessert sich die Auskunftsbereitschaft. Erhält der Rechnungsempfänger detaillierte Rechnungsdaten elektronisch, können diese für betriebswirtschaftliche Analysen und Steuerungen genutzt werden. Die Aufbewahrung elektronischer handels- und steuerrechtlich aufbewahrungspflichtiger Unterlagen bedeutet weniger Kosten als die Aufbewahrung in Papierform.

Der elektronische Rechnungsaustausch ist die Durchbruchapplikation für den elektronischen Geschäftsverkehr. Rechnungen sind die Dokumente in den Geschäftsprozessen, an die die höchsten Anforderungen gestellt werden. Wenn deren Austausch reibungslos im großen Stil funktioniert, dann auch der Austausch aller weiteren Dokumente, die in den Unternehmen benötigt und archiviert werden (Verträge, Angebote, Rechnungsreklamationen usw.).


Bisherige Hindernisse

Obwohl die Vorteile des elektronischen Rechnungsaustauschs offensichtlich sind, gibt es eine Reihe von Gründen, die die Nutzung bislang behindert haben.

Geringe Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur

Die in Deutschland für eine elektronische Rechnung benötigte qualifizierte elektronische Signatur hat bisher keine Verbreitung in der Wirtschaft gefunden. Das ist im Signaturgesetz begründet, das auf den elektronischen Rechtsverkehr ausgerichtet ist und die Anforderungen des Geschäftsverkehrs ausblendet. So können nur natürliche Personen elektronisch signieren und keine juristischen, wie im Geschäftsverkehr erforderlich, weil die Zertifikate für das hard token "SmartCard" von den TrustCenters nur auf natürliche Personen ausgestellt werden. Das schafft in den Unternehmen erheblichen Administrations- und Überwachungsaufwand. Bestell- und Zeichnungsgrenzen müssen per Attribut begrenzt werden und bei Personalwechsel sind Zertifikate zu sperren. Da Zertifikate zeitlich begrenzt sind, ist deren Auslaufdatum zu verwalten, damit im Unternehmen immer eine ausreichende Anzahl gültiger Zertifikate und damit gültiger SmartCards vorhanden ist. Auch für die Massensignatur kennt das Signaturgesetz keine einfachen Regelungen. Hier muss mit schwerfälligen Verfahrenskonstruktionen gearbeitet werden.

Kommunikation der Problem und nicht des Nutzens

Aufgrund der in der Praxis nicht so einfach umzusetzenden Anforderungen an elektronische Rechnungen, die sich insbesondere aus dem Signaturgesetz und dem Umsatzsteuergesetz ergeben, standen in der Kommunikation des Themas in der Vergangenheit überwiegend die Praxisprobleme im Vordergrund und nicht die hohen Nutzenpotenziale.

Kein systemischer Ansatz

Aufgrund der überwiegend asymmetrischen Verhältnisse beim Rechnungsaustausch

  • ein Unternehmen verschickt viele Rechnungen, empfängt aber wenige und umgekehrt,
  • ein großes durchsetzungsstarkes Unternehmen kann seinen kleineren Geschäftspartnern die Art des Rechnungsaustauschs vorschreiben

konnte sich kein systemischer Ansatz entwickeln, der die Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen beliebiger Größe und beliebiger Rechnungsvolumina umfasst.

Keine unkomplizierten Lösungsangebote

Mangels einer systemischen Sicht orientieren sich die Angebote für den elektronischen Rechnungsaustausch vorwiegend an der Lösung einzelner Probleme (Signatur, Verifikation der Signatur, Archivierung). Angebotspakete für den unkomplizierten Einsatz in KMU fehlen weitgehend.

Medienbruch

Vom EDI-Verfahren abgesehen werden elektronische Rechnungen fast ausschließlich als PDF-Dateien verschickt. Damit ist wie beim Rechnungsversand auf Papier ein Medienbruch verbunden: Faktura (Daten), Rechnung (Dokument als Bild), Buchführung (Daten). Um aus der Rechnung Buchführungsdaten automatisiert zu rekonstruieren, werden Rechnungen eingescannt, buchführungsrelevante Daten per OCR identifiziert und in den Buchungssatz übernommen. Dieses Verfahren funktioniert nur bis zu einem gewissen Grad automatisch und bedarf immer einer manuellen Nachkontrolle.

Keine Formalisierung des Begriffs "Rechnung"

Während beim konventionellen Rechnungsversand auf Papier eine extensionale Definition des Begriffs "Rechnung" ausreichend war, wird für elektronische Rechnungen eine intensionale Definition benötigt. Bei einer extensionalen Definition wird ein Begriff durch Zeigehandlungen definiert, indem auf alle Gegenstände gezeigt wird, die unter diesen Begriff fallen. Intensional wird ein Begriff durch die Aufzählung gemeinsamer Eigenschaften von Gegenständen (beispielsweise in einer Taxonomie) definiert. Eine intensionale Begriffsdefinition ist Voraussetzung für die Datenmodellierung.

Kein Standardformat zum Datenaustausch

Es gibt kein Standardformat zum Austausch von Rechnungsdaten. Dies festzulegen ist erst nach einer Formalisierung des Begriffs "Rechnung" möglich.

Voraussetzung zur Vermeidung des Medienbruchs ist ein Datenstandard für Rechnungen. Dafür gibt es Ansätze wie openTRANS, die sich bis jetzt jedoch noch nicht etablieren konnten.

Fehlende Lobby von KMU

Während große Unternehmen ihren Geschäftspartnern Vorgaben für die Geschäftsprozesse machen können, ist dies KMU nicht möglich. Ein KMU kann weder von (möglichst vielen) seinen Lieferanten elektronische Rechnungen fordern, noch selbst an seine Kunden elektronische Rechnungen versenden, wenn diese aufgrund des damit verbundenen Aufwandes keine elektronischen Rechnungen empfangen wollen. Erst wenn der elektronische Rechnungsaustausch bei KMU ein Mindestvolumen erreicht hat, überwiegt bei diesen der Nutzen. Eine Lobby, die im Namen der KMU auf einen breiten elektronischen Rechnungsaustausch drängt, gibt es nicht. Auch das ist eine Folge der bisherigen, problemorientierten Diskussion, die nicht den Nutzenfaktor elektronischer Rechnungen vermittelte.


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Editorial

Der Masterplan

Rechtliches

BMF-Entwurf zur Neuregelung § 14 UStG - elektronische Rechnung

Rechtliches

Europäische Kommission wünscht bis 2020 Einführung der elektronischen Rechnungsstellung auf breiter Front

Austauschverfahren

Überarbeiteter und erweiterter Marktüberblick zur elektronischen Rechnungsabwicklung erschienen (ibi research)

Veranstaltungen

European EXPP Summit: Elektronischer Rechnungsaustausch kurz vor revolutionärem Durchbruch?

Initiativen

Interview mit Hubert Hohenstein, Vositzender des "Verband elektronische Rechnung (VeR)"

Literatur

Die elektronische Rechnung in Handels- und Steuerrecht (Peter tom Suden)

Rechtliches

EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung bei elektronischen Rechnungen

Initiativen

Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD)

Initiative

Bagatellregelung für elektronische Rechnungen – Verzicht auf Signatur

Checklisten

Die 16 Compliance-Gebote zur elektronischen Rechnung (Stefan Groß)

Diskussion

Diskussionen in der XING-Gruppe "E-Billing" in den letzten Wochen

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