Bisherige Hindernisse
Obwohl die Vorteile des elektronischen Rechnungsaustauschs offensichtlich sind, gibt es eine Reihe von Gründen, die die Nutzung bislang behindert haben. Geringe Verbreitung der qualifizierten elektronischen SignaturDie in Deutschland für eine elektronische Rechnung benötigte qualifizierte elektronische Signatur hat bisher keine Verbreitung in der Wirtschaft gefunden. Das ist im Signaturgesetz begründet, das auf den elektronischen Rechtsverkehr ausgerichtet ist und die Anforderungen des Geschäftsverkehrs ausblendet. So können nur natürliche Personen elektronisch signieren und keine juristischen, wie im Geschäftsverkehr erforderlich, weil die Zertifikate für das hard token "SmartCard" von den TrustCenters nur auf natürliche Personen ausgestellt werden. Das schafft in den Unternehmen erheblichen Administrations- und Überwachungsaufwand. Bestell- und Zeichnungsgrenzen müssen per Attribut begrenzt werden und bei Personalwechsel sind Zertifikate zu sperren. Da Zertifikate zeitlich begrenzt sind, ist deren Auslaufdatum zu verwalten, damit im Unternehmen immer eine ausreichende Anzahl gültiger Zertifikate und damit gültiger SmartCards vorhanden ist. Auch für die Massensignatur kennt das Signaturgesetz keine einfachen Regelungen. Hier muss mit schwerfälligen Verfahrenskonstruktionen gearbeitet werden. Kommunikation der Problem und nicht des NutzensAufgrund der in der Praxis nicht so einfach umzusetzenden Anforderungen an elektronische Rechnungen, die sich insbesondere aus dem Signaturgesetz und dem Umsatzsteuergesetz ergeben, standen in der Kommunikation des Themas in der Vergangenheit überwiegend die Praxisprobleme im Vordergrund und nicht die hohen Nutzenpotenziale. Kein systemischer AnsatzAufgrund der überwiegend asymmetrischen Verhältnisse beim Rechnungsaustausch - ein Unternehmen verschickt viele Rechnungen, empfängt aber wenige und umgekehrt,
- ein großes durchsetzungsstarkes Unternehmen kann seinen kleineren Geschäftspartnern die Art des Rechnungsaustauschs vorschreiben
konnte sich kein systemischer Ansatz entwickeln, der die Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen beliebiger Größe und beliebiger Rechnungsvolumina umfasst. Keine unkomplizierten LösungsangeboteMangels einer systemischen Sicht orientieren sich die Angebote für den elektronischen Rechnungsaustausch vorwiegend an der Lösung einzelner Probleme (Signatur, Verifikation der Signatur, Archivierung). Angebotspakete für den unkomplizierten Einsatz in KMU fehlen weitgehend. MedienbruchVom EDI-Verfahren abgesehen werden elektronische Rechnungen fast ausschließlich als PDF-Dateien verschickt. Damit ist wie beim Rechnungsversand auf Papier ein Medienbruch verbunden: Faktura (Daten), Rechnung (Dokument als Bild), Buchführung (Daten). Um aus der Rechnung Buchführungsdaten automatisiert zu rekonstruieren, werden Rechnungen eingescannt, buchführungsrelevante Daten per OCR identifiziert und in den Buchungssatz übernommen. Dieses Verfahren funktioniert nur bis zu einem gewissen Grad automatisch und bedarf immer einer manuellen Nachkontrolle. Keine Formalisierung des Begriffs "Rechnung"Während beim konventionellen Rechnungsversand auf Papier eine extensionale Definition des Begriffs "Rechnung" ausreichend war, wird für elektronische Rechnungen eine intensionale Definition benötigt. Bei einer extensionalen Definition wird ein Begriff durch Zeigehandlungen definiert, indem auf alle Gegenstände gezeigt wird, die unter diesen Begriff fallen. Intensional wird ein Begriff durch die Aufzählung gemeinsamer Eigenschaften von Gegenständen (beispielsweise in einer Taxonomie) definiert. Eine intensionale Begriffsdefinition ist Voraussetzung für die Datenmodellierung. Kein Standardformat zum DatenaustauschEs gibt kein Standardformat zum Austausch von Rechnungsdaten. Dies festzulegen ist erst nach einer Formalisierung des Begriffs "Rechnung" möglich. Voraussetzung zur Vermeidung des Medienbruchs ist ein Datenstandard für Rechnungen. Dafür gibt es Ansätze wie openTRANS, die sich bis jetzt jedoch noch nicht etablieren konnten. Fehlende Lobby von KMUWährend große Unternehmen ihren Geschäftspartnern Vorgaben für die Geschäftsprozesse machen können, ist dies KMU nicht möglich. Ein KMU kann weder von (möglichst vielen) seinen Lieferanten elektronische Rechnungen fordern, noch selbst an seine Kunden elektronische Rechnungen versenden, wenn diese aufgrund des damit verbundenen Aufwandes keine elektronischen Rechnungen empfangen wollen. Erst wenn der elektronische Rechnungsaustausch bei KMU ein Mindestvolumen erreicht hat, überwiegt bei diesen der Nutzen. Eine Lobby, die im Namen der KMU auf einen breiten elektronischen Rechnungsaustausch drängt, gibt es nicht. Auch das ist eine Folge der bisherigen, problemorientierten Diskussion, die nicht den Nutzenfaktor elektronischer Rechnungen vermittelte. |