Zöller & Partner und Dr. Ivo Geiss: Fragen und Antworten zu den GDPdU
Von Bernhard Zöller und Dr. Ivo Geiss
01.10.2003
Die Zöller & Partner GmbH
hat zusammen mit dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ivo Geiss im September
2003 einen aktuellen Fragen- und Antworten-Katalog veröffentlicht.
Für welche Steuerprüfungen gelten die neuen Regelungen?
Welche Daten sind denn steuerrelevant?
Wie lange müssen die Unterlagen archiviert werden?
Was ist mit Daten, die vor dem 1.1.2002 entstanden sind?
Muss das alte EDV-System am Leben gehalten werden?
Was wird im Detail bei einer Betriebsprüfung geprüft?
Kann ich die steuerrelevanten Daten nach einem endgültigen Prüfungsbescheid wieder löschen?
III. Zugriff auf steuerrelevante Daten
Sind bestimmte Speichermedien bei der Datenträgerüberlassung vorgeschrieben?
Was bedeutet „maschinell verwertbare Datenträger" bei der Datenträgerüberlassung?
Besteht ein Verwertungsverbot für versehentlich überlassene Daten? (Quelle: BMF)
Bei der Zugriffsmethode Z3 müssen die Daten dem Betriebsprüfer
zur Verfügung gestellt werden. Bei uns fallen täglich ca. 2 GB
steuerrelevante Daten an. Kann ein Prüfer trotzdem die Bereitstellung
verlangen? Wo ist die Grenze?
Meine Buchhaltungssoftware bietet die Möglichkeit zum
Datenexport nur über ein kostenpflichtiges Zusatzmodul. Was muss ich
tun? Bin ich zum Kauf verpflichtet?
Beim unmittelbaren Zugriff des Betriebsprüfers auf unsere
Systeme könnte es zu Datenverlusten oder Abstürzen kommen. Wer haftet
für Produktionsausfälle beim unmittelbaren Zugriff?
Wie weit hat die Unterstützung bei der Einweisung der Betriebsprüfer zu gehen?
Beim Datenzugriff kann ein Betriebsprüfer auch Daten einsehen, die außerhalb des Prüfungszeitraums liegen. Ist dies zulässig?
Was macht der Betriebsprüfer am Ende der Prüfung mit den bereitgestellten Daten?
IV. Formate und sonstige technischen Fragestellungen
Was sind originär digitale Unterlagen?
Laut GDPdU sind das TIF- und das PDF-Format nicht mehr zur
Speicherung zugelassen? Wie kann muss ich das verstehen? Welche
Auswirkungen hat dies auf mein DMS?
Was ist mit maschineller Auswertbarkeit gemeint?
Welche Anforderungen müssen die archivierten Dokumente erfüllen?
Sind bestimmte Speichermedien bei der Speicherung vorgeschrieben?
Müssen E-Mails archiviert werden?
Was ist mit Edifact-Daten?
Speicherung der Druckdatei zusätzlich zur EDI-Datei (Quelle: BMF)
Was ist mit Druckspools?
Müssen MS Office-Dokumente archiviert werden?
Verknüpfung von Nummernkreisen zu ihren Bedeutungen (Quelle: BMF)
Wenn wir dem Betriebsprüfer unsere Daten bereitstellen, woher
kennt dieser die Inhalte und Bedeutung der einzelnen Felder und die
Verknüpfungen der unterschiedlichen Tabellen?
V. Produkt und Lösungen
Gibt es GDPdU-konforme Technologien?
Gibt es GDPdU-konforme Produkte / Archivsysteme?
Was ist ein auswertbares Archivsystem?
Sind Systeme auf Basis von Volltextdatenbanken nicht in der Lage, die neue AO zu erfüllen?
Wer oder was ist IDEA?
Wir setzen DATEV im Rechenzentrumsbetrieb für unsere Lohnbuchhaltung ein. Gibt es hier Empfehlungen?
Wir haben SAP R/3 im Einsatz. Gibt es hier eine Liste von steuerrelevanten Daten?
Unsere Buchhaltung haben wir komplett an Dritte outgesourced.
Was muss ich tun, um den Anforderungen der GDPDU gerecht zu werden?
Welche Auswirkungen haben die Anforderungen der GDPdU auf eine vorhandene Verfahrensdokumentation?