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Hohe unerschlossene Marktpotenziale bei GDPdU-Beratungen

Von Gerhard Schmidt

15.10.2005

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt. Gerhard Schmidt ist Chefredakteur von rechnungsaustausch.org

Der Steuerberater hat im Zusammenhang mit den GDPdU relativ geringe Verpflichtungen gegenüber seinen Mandanten (Siehe Aussagen der Bundessteuerberaterkammer). Er kann sich damit begnügen, in diesem Zusammenhang nur das absolute Minimum zu tun, eben gerade so viel, um Haftungsproblemen aus dem Weg zu gehen. Er kann die GDPdU jedoch auch als Chance sehen, sich ein zusätzliches Geschäftsfeld zu erschließen. Umsatzpotenziale im dreistelligen Millionenbereich tun sich hier für die Steuerberater auf. Warum greifen sie nicht zu?

Praktisch alle Mandantenunternehmen der Steuerberater arbeiten mit Software, in der steuerlich relevante Daten entstehen. Im einfachsten Fall ist das ein elektronisches Kassenbuch, in größeren Unternehmen reicht  dies bis zu einem ERP-System. Die meisten der Unternehmen werden mehr als ein Programm einsetzen sowie meist Programme unterschiedlicher Hersteller: Buchführung, Faktura, Reisekostenabrechnung, Warenwirtschaft, Excel etc. Die Systemlandschaft ist also – auch im ganz kleinen Unternehmen – in der Regel heterogen. Wo sich überall steuerlich relevante Daten verstecken können, wissen viele Unternehmen nicht. Um diese Daten zu qualifizieren, benötigen sie die Unterstützung des Steuerberaters. Kein anderer Externer darf ihnen dabei helfen, denn die Qualifikation steuerlich relevanter Daten gehört zu den Vorbehaltsaufgaben des Steuerberaters.

Der Steuerberater hat seinen Mandanten hinreichend deutlich darauf hingewiesen, dass er bezüglich GDPdU etwas unternehmen muss. Der Steuerberater selbst wird bezüglich den GDPdU nur tätig, wenn er vom Mandanten dazu einen Auftrag bekommt. Der Mandant erteilt ihm den Auftrag jedoch nicht. Erstens ist der Auftrag mit zusätzlichen Kosten verbunden und zweitens weiß der Mandant nicht so recht, wie er mit dem Problem GDPdU überhaupt umgehen soll. Eine Blockadesituation mit erheblichen Risiken für das Unternehmen.

Der Steuerberater hat es in der Hand, diese Blockade aufzulösen – mit erheblichem Gewinn. Der Steuerberater kann auf den Mandanten zugehen, seine Angebote zur Lösung des GDPdU-Problems im Unternehmen darstellen und den Nutzen und Wert dieser Dienstleistungen für das Unternehmen aufzeigen. Wenn der Mandant die Wirtschaftlichkeit des Angebotes des Steuerberaters erkennt, dann wir er diesem auch einen Auftrag erteilen.

Die GDPdU beschert den Steuerberatern also neue Umsatzpotenziale – und die Steuerberater greifen nicht zu! Stellen wir eine kleine Modellrechnung an. Die Anzahl der Unternehmen, die von einem Steuerberater betreut werden, liegt in der Größenordnung von 2,5 Millionen. Jedes dieser Unternehmen braucht eine stimmige GPDdU-Lösung. Fast keines hat eine. Verkaufen die Steuerberater an jedes Unternehmen eine durchschnittliche Beratungsleistung von 100 Euro, dann ergibt dies ein Umsatzvolumen von 250 Millionen Euro.

Den Mandanten bei der Lösung von dessen GDPdU-Problem zu unterstützen, kann für den Steuerberater nicht nur zusätzliche Erlöse bedeuten. Es ist immer auch ein hervorragendes Mittel zur Mandantenbindung.


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