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In der Presse werden die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der RL 2006/112/EG oft verkürzt und ungenau dargestellt, sodass sich der SIV-ERV zu einer Richtigstellungstellung veranlasst sieht. Wenn behauptet wird, „die EU hat die elektronische Signatur für elektronische Rechnungen abgeschafft“, ist dies unzutreffend und bedarf der Klarstellung. Eine Streichung der Artikel 233, 234, 235 und 237 RL 2006/112 EG kann nicht befürwortet werden. Der SIV-ERV fordert vielmehr den Harmonisierungsprozess durch die Streichung von mitgliedsstaatlichen Abweichungsbefugnissen weiter voran zu treiben. Nur so kann eine einheitliche Basis für den sicheren, elektronischen Rechnungsaustausch hergestellt werden.
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