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Stellungnahme des Software Industrieverbandes elektronischer Rechtsverkehr auf den aktuellen Report der Expert Group e-Invoicing


Siehe dazu auch

23.02.2010

Der in der Expertengruppe erarbeitete Konsens kann in wesentlichen Punkten nicht zur Verbesserung des derzeitigen Regelungssystems beitragen. Soweit der Vorschlag der Expertengruppe daran festhält, die bewährten Sicherungsverfahren wie das EDI-Verfahren und elektronische Signaturen streichen und das entstehende Sicherheitsdefizit durch eine Verschärfung der nationalstaatlichen Kontrollen der Finanzbehörden und durch interne Kontrollen der Unternehmen zu kompensieren, ohne dafür konkrete Vorgaben zu definieren, kann er inhaltlich nicht überzeugen.

Das Ziel einer weiteren Entbürokratisierung und Rechtsharmonisierung würde verfehlt. Im Gegenteil sind massive Beeinträchtigungen des zwischenstaatlichen Handels zu erwarten, da die elektronische Rechnung zukünftig nicht mehr durch das bislang kohärente Formanforderungs-Regime des EG-MwSt.-Systems reguliert werden würde. Dies führt zwangsläufig dazu, dass die Formanforderungen an einen Rechnungsbeleg für den Vorsteuerabzug nach der RL 112/2006 EG und hinsichtlich der nationalen Anforderungen an die Form eines elektronischen Buchungsbelegs (in Deutschland z.B. HGB/GoBS/GDPdU) unterschiedlichen Rechtsanforderungen gerecht werden müssen.

Der Vorschlag steht zudem im Widerspruch zu Zielen des EG Vertrages, soweit er eine De-Harmonisierung technischer Standards und bereits angeglichener Rechtssysteme zur Folge hat.

Die unveränderte Umsetzung des Vorschlags für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften KOM(2009)21 erhöht die Kosten für die Prüfung elektronischer Rechnungen beim Rechnungseingang (Verifikation) zu Lasten der Unternehmen und schafft zusätzlich zu erhöhten Kosten auch unkalkulierbare Sicherheitsrisiken.

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen werden durch den Vorschlag benachteiligt. Das derzeit bestehende, einheitliche Verfahren der Absicherung von Belegen durch eine elektronische Signatur ist ein einfaches und international etabliertes Verfahren, welches hohe Sicherheitsanforderungen erfüllt. Eine Differenzierung führt dazu, dass gerade kleine Unternehmen ohne Marktmacht sich in Folge der vorgeschlagenen Änderung, auf eine Vielzahl an unterschiedlichen Anforderungen und Verfahren einzustellen haben, je nachdem, welches Verfahren der jeweilige Auftraggeber bevorzugt. Dies benachteiligt besonders kleinere Unternehmen, da der Aufwand, unterschiedliche Verfahren zu implementieren, in der Regel für diese Unternehmen wirtschaftlich nicht darstellbar ist, sodass die Nutzung elektronischer Rechnungen für diese Unternehmen nicht mehr sinnvoll möglich wäre.


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