Das EU-Parlament hat am 05.05.2010 die Mehrwertsteuersystemrichlinie (MwStSysRL) geändert. Dabei wurden alle einschränkenden Regelungen für elektronische Rechnungen ersatzlos gestrichen. Insbesondere entfällt Artikel 233, der bislang für elektronische Rechnungen ein fortgeschrittene elektronische Signatur oder das EDI-Verfahren forderte.