BMF-Entwurf zur Neuregelung § 14 UStG - elektronische Rechnung
20.12.2010
Das Bundesfinanzministerium hat am 20.12.2010 im Referentenentwurf für ein "Steuervereinfachungsgesetz 2011" die Umsetzung der Vorgaben der EU-Direktive vom 13.07.2010 zur Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive in deutsches Recht formuliert. Während im Gesetzestext ganz allgemein von "anderen Verfahren" zur Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts die Rede ist (neben Signatur und EDI), wird in der Begründung präzisiert, dass insbesondere auf die Verfahren zurückgegriffen werden kann, die der Unternehmer aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen zum Abgleich der Rechnung mit der Zahlung einsetzt. Erlaubt werden soll der Finanzverwaltung zukünftig ein Datenzugriff bei der Umsatzsteuernachschau. Die Neuregelung soll ab 1. Juli 2011 gelten. Die Entwurfsfassung vom 26.10.2010 wurde unverändert in den Referentenentwurf übernommen.
Im 83-seitigen Referentenentwurf für das "Steuervereinfachungsgesetz 2011" steht die Änderung des UStG in Artikel 5 auf den Seiten 21 bis 22. Die Begründung für die Gesetzesänderung steht auf den Seiten 74 bis 77.