Unternehmer haben nur dann einen Vorsteuerabzug, wenn Ihnen eine
ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Solange keine ordnungsgemäße Rechnung
vorliegt, muss deshalb nur der Nettobetrag bezahlt werden. Nach Vorlage
einer ordnungsgemäßen Rechnung, kann dann der Umsatzsteuerbetrag
nachentrichtet werden. Dies verursacht jedoch enormen Aufwand in der
Buchhaltung mit entsprechenden Kosten. Und uneinsichtige, aber mächtige
Lieferanten drohen dann schon mal mit Lieferstopp.
Andererseits erbringen viele Unternehmen ihre Leistungen nur bei
Gewährung einer Ermächtigung zum Lastschrifteinzug oder gar gegen
Vorauskasse.
Das bedeutet, dass man den uneinsichtigen
Lieferanten zivilrechtlich auf Aushändigung einer ordnungsgemäßen
Rechnung verklagen müsste, denn das Druckmittel der einbehaltenen
Umsatzsteuer besteht in diesen Fällen nicht. Wäre ich hier konsequent,
hätte ich schon unzählige Klagen einreichen müssen. Aber auch die
Einreichung einer Rücklastschrift bringt letztendlich nur ungewollte
Auseinandersetzungen, Streit um die Rücklastschriftgebühren und ggfs.
Einstellung der Lieferung, was man sich bei "lebensnotwendigen"
Leistungen wie z.B. Telefon nicht leisten kann. Insofern ist man als
Kunde diversen Leistungserbringern ausgeliefert.
Natürlich könnte man sich auf den Standpunkt stellen, Lieferanten zu
meiden, die keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen. Auf manche
Lieferanten ist man jedoch angewiesen oder man möchte auf ein
bestimmtes Produkt eben nicht verzichten. Und bei neuen oder einmaligen
Geschäftsbeziehungen kann man schließlich im vorhinein nicht wissen,
wie sich der Lieferant bei der Rechnungsstellung verhält. Manche
Lieferanten, wobei ich wieder die Telefonanbieter erwähnen möchte, kann
man aus technischen Gründen auch nicht von heute auf morgen wechseln.
Insgesamt läßt sich deshalb feststellen, dass diese Situation enormen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht.
Sowohl in eigener Sache, als auch als Steuerberater im Auftrag
meiner Mandanten, habe ich schon viele Stunden damit verbracht,
ordnungsgemäße Rechnungen nachzufordern und den Lieferanten die
rechtliche Situation zu erläutern - nicht immer mit dem Resultat der
Einsicht.
Die Situation hat sich im digitalen Zeitalter noch verschärft. Denn
viele Unternehmen stellen aus Kostengründen auf digitale Rechnungen um
- ohne jedoch die für den Vorsteuerabzug erforderliche digitale
Signatur beizufügen. Ihre Leistungen bieten sie aber nur gegen
Ermächtigung zum Lastschrifteinzug an. Bisweilen wird sogar eine Gebühr
für die Zusendung einer gedruckten Rechnung verlangt - meines Erachtens
unrechtmäßig, weil es sich bei der Verpflichtung zur Ausstellung einer
ordnungsgemäßen Rechnung um eine gesetzliche Vorschrift und somit um
einen rechtlichen Anspruch des Leistungsempfängers handelt. Negatives
aktuelles Beispiel sind hier übrigens einige Mobilfunkanbieter.
Aber selbst wenn beim Leistungserbringer die Einsicht auf
Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen vorliegt, muss man immer wieder
feststellen, dass zwar die Lastschrift erfolgt ist, die ordnungsgemäße
Rechnung aber nicht vorliegt und man Monat für Monat daran erinnern
muss - was schließlich auch wieder Zeit und Geld kostet.
Der resultierende volkswirtschaftliche Schaden aus diesem
bürokratischen Ärgernis geht letztendlich immer zu Lasten des
Wirtschaftswachstums und verhindert die Entstehung neuer Arbeitsplätze.
Deshalb ist die Politik gefordert, sich dieses Problems jetzt
anzunehmen.
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