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Elektronische Rechnungen - bürokratisches Ärgernis mit volkswirtschaftlichen Schäden

Schreiben an den Bund der Steuerzahler in Bayern e.V.

Von Frank Rösner

09.05.2006

Frank Rösner

Diplom-Kaufmann Frank Rösner ist selbstständiger Steuerberater in Garmisch-Partenkirchen (www.stb-roesner.de)

Unternehmer haben nur dann einen Vorsteuerabzug, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Solange keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, muss deshalb nur der Nettobetrag bezahlt werden. Nach Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, kann dann der Umsatzsteuerbetrag nachentrichtet werden. Dies verursacht jedoch enormen Aufwand in der Buchhaltung mit entsprechenden Kosten. Und uneinsichtige, aber mächtige Lieferanten drohen dann schon mal mit Lieferstopp.

Andererseits erbringen viele Unternehmen ihre Leistungen nur bei Gewährung einer Ermächtigung zum Lastschrifteinzug oder gar gegen Vorauskasse.

Das bedeutet, dass man den uneinsichtigen Lieferanten zivilrechtlich auf Aushändigung einer ordnungsgemäßen Rechnung verklagen müsste, denn das Druckmittel der einbehaltenen Umsatzsteuer besteht in diesen Fällen nicht. Wäre ich hier konsequent, hätte ich schon unzählige Klagen einreichen müssen. Aber auch die Einreichung einer Rücklastschrift bringt letztendlich nur ungewollte Auseinandersetzungen, Streit um die Rücklastschriftgebühren und ggfs. Einstellung der Lieferung, was man sich bei "lebensnotwendigen" Leistungen wie z.B. Telefon nicht leisten kann. Insofern ist man als Kunde diversen Leistungserbringern ausgeliefert.

Natürlich könnte man sich auf den Standpunkt stellen, Lieferanten zu meiden, die keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen. Auf manche Lieferanten ist man jedoch angewiesen oder man möchte auf ein bestimmtes Produkt eben nicht verzichten. Und bei neuen oder einmaligen Geschäftsbeziehungen kann man schließlich im vorhinein nicht wissen, wie sich der Lieferant bei der Rechnungsstellung verhält. Manche Lieferanten, wobei ich wieder die Telefonanbieter erwähnen möchte, kann man aus technischen Gründen auch nicht von heute auf morgen wechseln.

Insgesamt läßt sich deshalb feststellen, dass diese Situation enormen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht.

Sowohl in eigener Sache, als auch als Steuerberater im Auftrag meiner Mandanten, habe ich schon viele Stunden damit verbracht, ordnungsgemäße Rechnungen nachzufordern und den Lieferanten die rechtliche Situation zu erläutern - nicht immer mit dem Resultat der Einsicht.

Die Situation hat sich im digitalen Zeitalter noch verschärft. Denn viele Unternehmen stellen aus Kostengründen auf digitale Rechnungen um - ohne jedoch die für den Vorsteuerabzug erforderliche digitale Signatur beizufügen. Ihre Leistungen bieten sie aber nur gegen Ermächtigung zum Lastschrifteinzug an. Bisweilen wird sogar eine Gebühr für die Zusendung einer gedruckten Rechnung verlangt - meines Erachtens unrechtmäßig, weil es sich bei der Verpflichtung zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung um eine gesetzliche Vorschrift und somit um einen rechtlichen Anspruch des Leistungsempfängers handelt. Negatives aktuelles Beispiel sind hier übrigens einige Mobilfunkanbieter.

Aber selbst wenn beim Leistungserbringer die Einsicht auf Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen vorliegt, muss man immer wieder feststellen, dass zwar die Lastschrift erfolgt ist, die ordnungsgemäße Rechnung aber nicht vorliegt und man Monat für Monat daran erinnern muss - was schließlich auch wieder Zeit und Geld kostet.

Der resultierende volkswirtschaftliche Schaden aus diesem bürokratischen Ärgernis geht letztendlich immer zu Lasten des Wirtschaftswachstums und verhindert die Entstehung neuer Arbeitsplätze. Deshalb ist die Politik gefordert, sich dieses Problems jetzt anzunehmen.


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