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Für die Bundesrepublik wurden für 2003 17,6 Mrd. Euro an Steuerausfällen durch
Umsatzsteuerbetrug geschätzt, davon 5 Mrd. Euro durch professionellen
Karussellbetrug. Steigt die Umsatzsteuer um 3 Prozentpunkte, reiben sich die
Umsatzsteuer-Betrüger die Hände: rund 3 Mrd. Euro bekommen Sie zusätzlich vom
Staat geschenkt! Und woher nimmt sich der Staat dieses Geld? Von den
rechtschaffenen Unternehmen. Gegen diese werden zunehmend rigoroser die Gesetze
und Regelungen angewandt, die eigentlich zur Bekämpfung von
Wirtschaftskriminalität großen Stils geschaffen wurden, und die es ohne diese
kriminellen Machenschaften gar nicht geben würde. Der Staat muss den Umsatzsteuerbetrug energisch bekämpfen, das ist
unbestritten. Eine seiner Maßnahmen dazu ist, die formalen Anforderungen an
Rechnungen immer höher zu schrauben, beispielsweise bei elektronischen
Rechnungen die qualifizierte elektronische Signatur zu fordern. Kommt es zu
einer Steuerprüfung haben die Prüfer bei elektronischen Rechnungen ein leichtes
Spiel. Fehlt die qualifizierte elektronische Signatur als formales
Rechnungskriterium, muss die gezogene Vorsteuer zurückerstattet werden.
Als steuerehrlicher Unternehmer kann ich dies nur als staatliche Schikane und
Abzocke begreifen. Mir ist bei intensivem Nachdenken noch nicht eingefallen, wie
ich beispielsweise mit meinem Internet-Provider bei einer monatlichen Rechnung
von unter 100 Euro einen Umsatzsteuer-Deal einfädeln könnte. Und selbst wenn ich
die zündende Idee hätte, wie ich mir monatlich 19 Euro Vorsteuer im Komplott mit
dem Provider ergaunere, würden die bei der Umsetzung anfallenden Kosten den
Gewinn mehr als auffressen. Nur: Gewissenhafte Außenprüfer können sich dies
alles vorstellen! Oder sie müssen sich dies von Amts wegen vorstellen, obwohl
alle Sachverhalte dagegen sprechen. Als Anbieter von Online-Medien brauche ich
halt einen Internet-Server und zahle mit der Rechnung dafür Umsatzsteuer, die
mein Provider (einer der großen der Branche) korrekt abführt. Und ich darf die
Vorsteuer nicht ziehen, weil ein für dieses Geschäft unwesentliches formales
Kriterium nicht erfüllt ist?
Wer als Rechnungsempfänger beim Lieferanten nicht hartnäckig sein Recht auf
eine korrekte Rechnung einfordert, ist bei einer Außenprüfung der Dumme. Die
Rechnungsaussteller machen es sich dabei oft sehr einfach: Sie sparen selbst
kräftig Kosten durch den elektronischen Rechnungsversand und bürden zugleich dem
Rechnungsempfänger zusätzliche Kosten und Risiken auf. Auch das ist für mich
Abzocke bei elektronischen Rechnungen.
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