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Der Hintergrund dieses BMF-Schreibens ist, dass zum 1. Januar 2008 die
Bundesnetzagentur vor diesem Tag vorgenommene 1024-Bit-Signaturen nicht mehr als
sicher ansieht und sich von daher die Frage stellt, ob elektronisch signierte
Rechnungen zur Erhaltung der Signaturqualität mit einer sicheren Signatur
übersigniert werden müssen. Das Schreiben stellt klar, dass dies nicht
erforderlich ist.
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