|
Durch Artikel 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, BGBl. I S. 1970, wird die für
die Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV maßgebliche Grenze auf 150
EUR angehoben. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft (Artikel 16 des
Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der
mittelständischen Wirtschaft). Das BMF-Schreiben nimmt zur Frage der Anwendung
der Neuregelung Stellung.
|
|