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Frühestens 2013 können sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechnungsaustausch ändern. Falls die Vorschläge der EU-Kommission in der vorliegenden oder einer veränderten Form umgesetzt werden. Schneller werden die bürokratischen Mühlen auf keinen Fall mahlen. Mindestens drei Jahre werden wir also noch mit dem Status Quo leben. Drei Jahre sind in der IT-Welt eine lange Zeit. Lohnt es sich, mit dem Einstieg in den elektronischen Rechnungsaustausch noch so lange zu warten? Nein. Drei Gründe sprechen dagegen. Erstens: Wir wissen nicht, wann sich die Regularien tatsächlich ändern und was dann wirklich gilt. Zweitens: Die Investitionen in den elektronischen Rechnungsaustausch amortisieren sich in weniger als drei Jahren. Drittens: Wenn die Vereinfachung des Verfahrens lediglich darin bestehen wird, dass die elektronische Signatur nicht mehr obligatorisch ist, sonder auch andere Verfahren möglich sind, diese Verfahren aber alle die Integrität und Authentizität einer Rechnung sicherstellen müssen, dann wird sich in der Praxis fast überall herausstellen: Der Rechnungsaustausch mit elektronischer Signatur ist das wirtschaftlichste Verfahren. Grundlegend ändern wird sich für die Praxis nur dann etwas, wenn bei elektronischen Rechnungen die Forderung nach Integrität und Authentizität fallen gelassen wird. Für den praktischen Nutzen dieser angeblich Umsatzsteuerbetrug eindämmenden Forderung habe ich noch kein stichhaltiges Argument gefunden. Denn warum sollten Umsatzsteuerbetrüger mit elektronischen Rechnungen arbeiten, solange - mit der heutigen Technik kinderleicht manipulierbare - Papierrechnungen zugelassen sind, an die nicht die geringsten Anforderungen nach Integrität und Authentizität gestellt werden?
Die Diskussion um den Abschlussbericht der EU-Expertengruppe "E-Invoicing" ist ein Schwerpunkt dieses Newsletters. Nutzen Sie die Möglichkeit, bis zum 26 Februar Ihre Stellungnahme zu dem Bericht bei der EU einzureichen.
Ihr Gerhard Schmidt
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