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Bagatellregelung für elektronische Rechnungen – Verzicht auf Signatur

01.03.2010

Durch eine einfache Maßnahme kann die deutsche Wirtschaft beim Rechnungsaustausch um einen Milliardenbetrag entlastet werden. Dazu muss lediglich die Ausnahmeregelung für elektronische Rechnungen für Online-Fahrausweise, bei denen auf sonst erforderliche  elektronische Signatur verzichtet werden kann, zur allgemeinen Bagatellregelung erweitert werden. Am 1. März 2010 hat das Portal rechnungsaustausch.org eine Initiative für diese Bagatellregelung gestartet.

Hintergrund elektronischer Rechnungsaustausch

Hohe Sparpotenziale

Durch die Umstellung von Papierrechnungen auf elektronische Rechnungen lassen sich in der Wirtschaft Milliardenbeträge einsparen. Pro Rechnung sind dies 1 bis 5 Euro. Jährlich werden innerhalb Deutschlands 6,5 Milliarden Rechnungen  zwischen Unternehmen ausgetauscht, davon höchstens 20 Prozent elektronisch.

Gründe für die geringe Verbreitung

Hauptursache für die geringe Verbreitung von elektronischen Rechnungen ist die Anforderung, dass diese eine qualifizierte elektronische Signatur tragen müssen. Anhand der Signatur lassen sich die Authentizität des Rechnungsausstellers und die Integrität der Rechnung überprüfen. Die Signaturprüfung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen hält der dafür nötige erscheinende Aufwand vom elektronischen Rechnungsaustausch ab.

Politische Absichten

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode

"Wir werden das Steuerrecht spürbar vereinfachen und von unnötiger Bürokratie befreien.  ...  Wir werden insbesondere ... die elektronische Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise ermöglichen. "

Aktuelle Rechtslage

Allgemeine Regelung: UStG § 14 Ausstellung von Rechnungen

(3) Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch

  • eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung ... , oder
  • elektronischen Datenaustausch ...

Spezielle Ausnahme: Rechnungsrichtlinie, BMF-Schreiben vom 29.01.2004  - IV B 7 - S 7280 - 19/04 -

2.2.3.2 Online-Fahrausweise

Bei Fahrausweisen (§ 34 UStDV) ist es für Zwecke des Vorsteuerabzuges nicht zu beanstanden, wenn der Fahrausweis im Online-Verfahren abgerufen wird und durch das Verfahren sichergestellt ist, dass eine Belastung auf einem Kunden- oder Kreditkartenkonto erfolgt. Zusätzlich hat der Rechnungsempfänger einen Papierausdruck des im Online-Verfahren abgerufenen Dokumentes aufzubewahren, das die nach § 34 UStDV erforderlichen Angaben erhält.

Frage

Warum gilt die Ausnahmeregelung für Rechnungen ohne qualifizierte elektronische Signatur nur für Online-Fahrausweise und nicht auch für andere Rechnungen, die über ein Kunden- oder Kreditkartenkonto bezahlt werden?

Forderung

Die spezielle Ausnahmeregelung für Online-Fahrausweise muss zu einer allgemeinen Bagatellregelung für alle Rechnungen bis zu einem Betrag von beispielsweise 1.000 Euro erweitert werden.

Maßnahme

Änderung der Rechnungsrichtlinie.

Kosten

Durch eine allgemeine Bagatellregelung entstehen, bis auf die Kosten des Verfahrens, für den Staat keine weiteren Kosten.

Das Risiko von Steuerausfall durch Umsatzsteuerbetrug nimmt nicht zu, da durch die Betragsbegrenzung der USt-Betrag pro Rechnung für Steuerhinterzieher nicht interessant genug ist.

Nutzen

Kostensenkung bei der Rechnungsverarbeitung

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wird es lukrativ, selbst elektronische Rechnungen an ihre Kunden zu verschicken und von ihren Lieferanten elektronische Rechnungen entgegenzunehmen.

Schub für elektronischen Rechnungsaustausch

Der elektronische Rechnungsaustausch wird in der Wirtschaft einen deutlichen Schub bekommen.

Förderung elektronischer Geschäftsprozesse

Der elektronische Rechnungsaustausch hat eine Schlüsselfunktion bei der Einführung von elektronischen Geschäftsprozessen.

Weniger formale Steuerhinterziehung

Alle Unternehmen, die aus elektronischen Rechnungen ohne qualifizierte elektronische Signatur oder aus signierten Rechnungen ohne vorherige Verifikation der Signatur die Vorsteuer ziehen, sind zurzeit formal Umsatzsteuerhinterzieher.  Dieses Problem wäre weitgehend behoben.

Unterstützung der Initiative

Wer diese Initiative unterstützen möchte (Unternehmen, Organisationen, Einzelpersonen), kann dazu Kontakt mit deren Initiator, dem Portal rechnungsaustausch.org aufnehmen.

Unterstützer der Initiative werden hier im Portal rechnungsaustausch.org aufgeführt.

Kontakt

Gerhard Schmidt
bagatellregelung@rechnungsaustausch.org
Fon 030 / 893 45 42


© Copyright Compario 2011, Autorenrechte bei den Autoren

Editorial

Der Masterplan

Rechtliches

BMF-Entwurf zur Neuregelung § 14 UStG - elektronische Rechnung

Rechtliches

Europäische Kommission wünscht bis 2020 Einführung der elektronischen Rechnungsstellung auf breiter Front

Austauschverfahren

Überarbeiteter und erweiterter Marktüberblick zur elektronischen Rechnungsabwicklung erschienen (ibi research)

Veranstaltungen

European EXPP Summit: Elektronischer Rechnungsaustausch kurz vor revolutionärem Durchbruch?

Initiativen

Interview mit Hubert Hohenstein, Vositzender des "Verband elektronische Rechnung (VeR)"

Literatur

Die elektronische Rechnung in Handels- und Steuerrecht (Peter tom Suden)

Rechtliches

EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung bei elektronischen Rechnungen

Initiativen

Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD)

Initiative

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Checklisten

Die 16 Compliance-Gebote zur elektronischen Rechnung (Stefan Groß)

Diskussion

Diskussionen in der XING-Gruppe "E-Billing" in den letzten Wochen

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