Portal zur Förderung des
elektronischen Rechnungsaustauschs

 Home   Austauschverfahren   VOI CCSR zur elektronischen Rechnung

VOI Competence Center Steuern und Recht bezieht Stellung zur elektronischen Rechnung

24.05.2011

Das Competence Center Steuern & Recht (CCSR) des VOI - Verband Organisations- und Informationssysteme e.V. hat aus aktuellem Anlass eine Stellungnahme zu der vereinfachten elektronischen Rechnung abgegeben. Leser finden in der Schrift die wichtigsten Informationen zum Gesetzentwurf zusammengefasst. Die CCSR-Experten schlüsseln dabei auf, wie sich die Neuerungen im Einzelnen auf die künftige Rechnungserstellung in Unternehmen auswirken und was dabei zu beachten ist. Die Stellungnahme steht zum kostenfreien Download bereit.

Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2011 einen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz beschlossen, in dem auch weitgehende Änderungen zur elektronischen Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht enthalten sind. In Bezug auf die künftige Anerkennung elektronischer Rechnungen bringt es die mitgelieferte Gesetzesbegründung zu § 14 Abs. 1 UStG auf den Punkt: „Selbst die Übermittlung als schlichte E-Mail ohne Signatur würde ausreichen“. Das Ergebnis: Rund vier Milliarden Euro Entlastung für die Unternehmen, so der Nationale Normenkontrollrat.

Doch wird es wirklich so einfach? Lautet die richtige Formel im Hinblick auf elektronisch übermittelte Rechnungen damit künftig: E-Mail-Rechnung = Vorsteuerabzug? Das VOI Competence Center Steuern und Recht hat die praktischen Auswirkungen des Gesetzentwurfes überprüft und die Ergebnisse in seiner neuen Publikation zusammengefasst.

Dazu Thorsten Brand, Leiter des VOI Competence Centers Steuern & Recht: „Grundsätzlich begrüßen wir diese Änderungen, da es eine Vereinfachung für die Unternehmen im Rahmen der Rechnungsverarbeitung bringt. Allerdings gibt es einige Details zu beachten, wie beispielsweise die Tatsache, dass eine Dokumentation der Rechnungsprüfung nach wie vor erforderlich bleibt, oder dass bei europaweitem Rechnungsversand Auslegungsunterschiede entstehen können.“

Im Einzelnen untersuchte das CCSR, inwieweit sich wirklich von einer Gleichstellung von Papierrechnung und elektronischer Rechnung sprechen lässt und was sich dahinter verbirgt, dass Integrität und Authentizität der Rechnungen mittels von jedem Unternehmer selbst festzulegender „innerbetrieblicher Kontrollverfahren“  sicherzustellen sind. Weiterhin legen die Autoren dar, ob und inwieweit die Dokumentation der Rechnungsprüfung noch erforderlich ist, und wie es mit elektronischen Rechnungen im internationalen Kontext aussieht. Dazu geben die CCSR-Experten noch Auskunft über die weitere Gültigkeit bisheriger Aufbewahrungsvorgaben für Rechnungen.

Der Gesetzentwurf in Kürze

Laut dem neuen Gesetzentwurf sind zukünftig elektronische Rechnungen nicht länger nur als EDI-Datensatz oder mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig. Die Formanforderungen werden gesenkt, um andere Formate für rechtsgültige Rechnungen zuzulassen. Weder bei der Übertragung der Rechnungsdaten, noch bei der Rechnungsprüfung werden besondere Anforderungen definiert – elektronische Rechnungen werden hier explizit den Papierrechnungen gleichgestellt und interne Kontrollverfahren sind ausreichend. Nur bei der Aufbewahrung schränken sich die Wahlmöglichkeiten insofern ein, als dass elektronische Rechnungen dauerhaft in elektronischer Form aufbewahrt werden müssen. Ein Ausdruck alleine ist zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht nicht ausreichend.

Download der Stellungnahme


Das VOI Competence Center „Steuern und Recht“ (CCSR)

Das CCSR beschäftigt sich mit allen steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen im Umfeld elektronischen Archivierung, Dokumentenmanagement und Enterprise Content Management und gilt als verbandsinterne Anlaufstelle für alle DMS-bezogenen rechtlichen Fragestellungen. Zielsetzung ist der Wissenstransfer zu den Mitgliedern, Verbesserung der Meinungsbildung und Schaffung von Defacto-Standards. Die Besetzung mit Anbietervertretern, Beratern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Vertreter der Finanzverwaltung soll eine ganzheitliche Sichtweise sicherstellen. Durch Veröffentlichungen, Stellungnahmen, Fachtagungen, Roadshows und die gezielte Beantwortung von individuellen Fragestellungen sollen die VOI-Mitglieder und Interessenten bezüglich der Klärung rechtlicher Fragestellung unterstützt werden.

Der VOI - Verband Organisations- und Informationssysteme e. V.

Der VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e. V. mit Sitz in Bonn repräsentiert die überwiegende Mehrheit der Anbieter für ECM Enterprise Content- und DMS Dokumenten-Management-Systeme in Deutschland. Mit der Positionierung als unabhängiger Verband dieser zukunfts- und wachstumsträchtigen Branche verdeutlicht der VOI die steigende wirtschaftliche Bedeutung seiner Mitgliedsunternehmen und ihre technologische Kompetenz.


© Copyright Compario 2012, Autorenrechte bei den Autoren

Editorial

Der Masterplan

Rechtliches

BMF-Entwurf zur Neuregelung § 14 UStG - elektronische Rechnung

Rechtliches

Europäische Kommission wünscht bis 2020 Einführung der elektronischen Rechnungsstellung auf breiter Front

Austauschverfahren

Überarbeiteter und erweiterter Marktüberblick zur elektronischen Rechnungsabwicklung erschienen (ibi research)

Veranstaltungen

European EXPP Summit: Elektronischer Rechnungsaustausch kurz vor revolutionärem Durchbruch?

Initiativen

Interview mit Hubert Hohenstein, Vositzender des "Verband elektronische Rechnung (VeR)"

Literatur

Die elektronische Rechnung in Handels- und Steuerrecht (Peter tom Suden)

Rechtliches

EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung bei elektronischen Rechnungen

Initiativen

Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD)

Initiative

Bagatellregelung für elektronische Rechnungen – Verzicht auf Signatur

Checklisten

Die 16 Compliance-Gebote zur elektronischen Rechnung (Stefan Groß)

Diskussion

Diskussionen in der XING-Gruppe "E-Billing" in den letzten Wochen

Veranstaltungen

Termine der nächsten Monate

Linkpartner

Werden Sie Linkpartner des Forums

Partner-Portale
Veranstalter

Anbieter für Lösungen, Dienstleistungen und Beratungen zum Rechnungsaustausch

  PSP München
  UnITeK
  Gisa
  rent a brain

Anzeige