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Mustervereinbarung für EDI-Rechnungen von GS1 Germany

23.06.2009

GS1 Germany hat eine Mustervereinbarung für EANCOM®-Rechnungen vorgelegt. Damit können Unternehmen beim elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechnungen ohne die bisher vorgeschriebene papiergebundene Sammelabrechnung rechtssicher austauschen. Grundlage dafür ist die Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Januar 2009. Seitdem kann bei EDI-Rechnungen auf die Sammelabrechnung verzichtet werden. In den Fokus gerückt ist daher die Forderung des Gesetzgebers, eine schriftliche Vereinbarung zwischen Handelspartnern zu besitzen in der ein sicheres Übertragungsverfahren beschrieben und festgelegt wird.

Eine Expertengruppe von GS1 Germany, bestehend aus  EDI- und Steuerfachleuten sowie Wirtschaftsprüfern und Spitzenverbänden, hat eine Mustervereinbarung entwickelt. Damit soll der Abstimmungsaufwand reduziert und gleichzeitig die notwendige Rechtssicherheit, insbesondere hinsichtlich des Vorsteuerabzugs, gewährleisten werden. Somit stehen der Wirtschaft für EDI-Rechnungen erstmals zwei Wege offen, ohne Medienbruch elektronisch zu kommunizieren: EDI mit Mustervereinbarung oder EDI mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Die Mustervereinbarung und eine ausführliche Kommentierung stehen auf der Internetseite von GS1 Germany als Anwendungsempfehlung unter folgendem  Link zur Verfügung:

http://www.gs1-germany.de/content/standards/ebusiness/edi_praxis/elektron_rechnungen/index_ger.html

Auf dem „GS1 Praxistag Elektronische Rechnung“ am 18. Juni 2009 im GS1 Germany Knowledge Center wurde die Mustervereinbarung erstmals vorgestellt. Experten aus der Wirtschaft und der Finanzbehörde präsentierten ihre Erfahrungen im Umgang mit den neuen Regelungen. Auf Grund des hohen Interesses wird die Veranstaltung am 7. September 2009 wiederholt. Damit haben Unternehmen nochmals die Chance, sich aus erster Hand über die neuen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet, zu informieren.

GS1 Germany hilft Unternehmen aller Branchen dabei, moderne Kommunikations- und Prozess-Standards in der Praxis anzuwenden und damit die Effizienz ihrer Geschäftsabläufe zu verbessern. Unter anderem ist das Unternehmen in Deutschland für das weltweit überschneidungsfreie GS1-Artikelnummernsystem zuständig – die Grundlage des Barcodes. Darüber hinaus fördert GS1 Germany die Anwendung neuer Technologien zur vollautomatischen Identifikation von Objekten (EPC/RFID) und bietet Lösungen für mehr Kundenorientierung (ECR – Efficient Consumer Response). Das privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen mit Sitz in Köln gehört zum internationalen Netzwerk „Global Standards One“ (GS1) und ist die zweitgrößte von mehr als 100 GS1-Länderorganisationen. Paritätische Gesellschafter von GS1 Germany sind der Markenverband und das EHI Retail Institute.

(Presseinformation der GS1 Germany GmbH  vom 23.06.2009)


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Die elektronische Rechnung in Handels- und Steuerrecht (Peter tom Suden)

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