E-Bilanz kommt 2011 - jetzt schon auf deren Umsetzung vorbereiten!
09.09.2010
Das BMF hat Ende August 2010 einen Entwurf zur Grundstruktur der E-Bilanz, zum Übermittlungsformat XBRL und zum Taxonomie-Datenschema erlassen. Zwar gibt es noch Klärungsbedarf bei der Umsetzung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen seitens der Unternehmen. Doch die Herausforderungen, vor denen die Unternehmen stehen, sind schon klar abzusehen. Die GISA bietet eine flexible Anwendung und einen Service an, um die Konvertierung in das geforderte XBRL-Format zu ermöglichen - unabhängig davon, welches Finanzbuchhaltungssystem verwendet wird. Nicht nur der korrekte Inhalt und das geforderte Format werden damit umgesetzt, auch ein Ablegen im Archivsystem wird ermöglicht.
Was ursprünglich mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) in 2008 begann,
wird nun mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31.08.2010
konkreter: Das BMF hat einen Entwurf zur Grundstruktur der E-Bilanz, zum
Übermittlungsformat XBRL (eXtensible Bu-siness Reporting Language) und zum
Taxonomie-Datenschema erlassen. Bis Anfang Oktober sind namhafte Verbände zur
schriftlichen Stellungnahme und kritischen Würdigung des BMF-Entwurfs
aufgefordert. Nach dem BMF Schreiben vom 19.01.2010 müssen Unternehmen erstmals für
Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, den Inhalt ihrer Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die zuständige Finanzbehörde
übermitteln. Betroffen sind alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1
EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln.
Der Umfang der zu übermittelnden Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wird sich aus einem allgemeinen Datenschema der Taxonomie
ergeben.
Noch gibt es Klärungsbedarf bei der Umsetzung der elektronischen Übermittlung
von Jahresabschlüssen seitens der Unternehmen:
- Welche Unternehmens-Berichts-Bestandteile sind zu übermitteln?
- Wie ist die Übermittlung zu gewährleisten?
- Gibt es bereits technische Standardisierungsmöglichkeiten und wenn ja,
welche?
All diese Fragen müssen neben der rein formalen Einhaltung der Rechtsvorgaben
geklärt wer-den. Eine endgültige Festlegung erfolgt erst nach einer
Verbandsanhörung und einer grund-sätzlichen Verabschiedung durch das BMF.
Jedoch jetzt schon sind die Herausforderungen, vor denen die Unternehmen
stehen, klar abzusehen:
- Wie werden aus Buchungsdaten XBRL-Daten?
- Wie werden aus steuerlichen Überleitungsdaten XBRL-Daten?
- Woher kommen ergänzende Daten, die nicht in der Buchhaltung zu erfassen
sind, aber dennoch berichtsrelevant sind?
- Wie müssen Datensatzbeschreibungen aussehen?
- Welche Berechnungsschritte sind einzuhalten und ggf. zu dokumentieren?
- Wodurch kann es zu einer Ablehnung der übermittelten Daten kommen?
- Wie geht man mit einer heterogenen Schnittstellen-Landschaft im Unternehmen
um?
- Welche anderen steuerlichen Verordnungen tangieren das E-Bilanz-Thema und
welche Auswirkungen haben Sie?
Die GISA bietet eine flexible Anwendung und einen Service an, um die
Konvertierung in das geforderte XBRL-Format zu ermöglichen - unabhängig davon,
welches Finanzbuchhaltungssystem verwendet wird. Nicht nur der korrekte Inhalt
und das geforderte Format werden damit umgesetzt, auch ein Ablegen im
Archivsystem wird ermöglicht.
Auch die maschinelle Auswertbarkeit dieser Daten ist gesetzliche
Forderung.
Momentan heißt es noch, auf die konkreten Vorgaben des Gesetzgebers zu
warten. Die Anhörungsfrist der Verbände endet am 5.10.2010. Sobald ein Konsens
gefunden wurde, erfolgt die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt mit
Geltungsbeginn per 01.01.2011.
Ihr Ansprechpartner
Mario Stäter, Bereichsleiter Informationssysteme
Telefon: 0345
585-2231
E-Mail: mario.staeter@gisa.de |