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gingcom GmbH

Richtlinien-Konformität nachgewiesen

Dr. Ivo Geis, Hamburger Spezialist für IT-Recht, prüfte und bestätigt: „Die Archivierung elektronischer Dokumente durch gingcom-Appliances ist rechtskonform."

07.06.2009

Als erste Appliance für Langzeit-Archivierung, Storage und Backup kann gingcom die Konformität zu den genannten nationalen und internationalen Steuer-, Finanz- und Buchhaltungsvorschriften nachweisen. Die Zertifizierung nahm der Hamburger Anwalt Dr. Ivo Geis vor. Sein Gutachten bestätigt die Konformität mit deutschen und internationalen Richtlinien zur Dokumentenarchivierung.

Die in den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS) und den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) vom Bundesfinanzministerium formulierten Regelungen zur digitalen Archivierung wirken sich je nach Rechtsform eines Unternehmens unterschiedlich aus. Viele Unternehmen müssen außerdem den Anforderungen von Basel II entsprechen. Für in den USA tätige Firmen oder Töchter von US-amerikanischen Unternehmen gilt der Sarbanes Oxley Act.

Eine Standardlösung für die ordnungsgemäße Archivierung digitaler Daten gab es bisher nicht. Kleinere und mittlere Unternehmen mussten beim Aufbau ihrer Archivierungslösungen improvisieren, und das ohne sichere juristische Grundlage. gingcom wurde eigens für die Anforderungen und die IT-Budgets mittelständischer Unternehmen entwickelt. Es vereinfacht die Datensicherung und -wiederherstellung und reduziert damit IT-Kosten.

Die auf der CeBIT 2007 vorgestellten Appliances entsprechen den physikalischen sowie speichertechnischen Anforderungen an die Datenintegrität. Die regulatorischen Anforderungen an die digitale Buchprüfung werden jeweils unternehmensspezifisch umgesetzt. Unternehmen können damit die Archivierung ihrer Dokumente und E-Mails entsprechend den für sie geltenden Vorschriften gestalten.

Archivierungsregeln oder Policies verwalten IT-Administratoren über die Admin-Oberfläche auf einen Blick. Für Audits lassen sich die Einstellungen jederzeit in einer übersichtlichen Matrix darstellen. Alle relevanten Parameter wie Zugriffskontrolle, Rechteverwaltung, Unveränderlichkeit, Aufbewahrungsdauer, automatisches Löschen von Daten, Datenintegrität und mehr werden abgebildet. Voreinstellungen erleichtern Prozessdefinitionen, die die technischen IT-Lösungen ergänzen. „Mit redundanten Datenpools, der automatischen Prüfung auf Datenkonsistenz und der innovativen CAS (Content Adressable Storage)-Architektur trägt gingcom erheblich zur Risikominimierung in mittelständischen Unternehmen bei.", sagt Dr. Ivo Geis.

Das kpl. Gutachten kann mit Stichwort „elktr.Steuerprüfung“ unter info@gingcom.de per E-Mail kostenlos angefordert werden.

© Das Copyright sowie die inhaltliche Verantwortung für diese Meldung liegt bei der oben genannten Firma.

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